- Beweissicherungsverfahren
- Beurteilung von Arbeiten auf ihre Funktionsfähigkeit
Sie benötigen eine neutrale Prüfung von Baumängeln oder Handwerksleistungen?
Sie suchen nach kompetenter Beratung bei Ihrer Haussanierung oder bei einer Einigung mit Ihrer Versicherung?
Ich steige Ihnen auf's Dach!
Ich steige Ihnen
auf's Dach!
Michael Föller
Ihr Dachdeckermeister und
Sachverständiger
Gutachten
von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger f. d. Dachdeckerhandwerk
Gerichtsgutachten
Bei strittigen Fragen kann eine Partei ein Beweissicherungsverfahren beauftragen. [... mehr ...] Das Gericht holt daraufhin ein Gutachten durch einen Sachverständigen ein. Hierbei sind die Gerichte gehalten, vorrangig einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen. Die Beantwortung der Fragen des Beweisbeschlusses dient dem Gericht als fachliche Grundlage für einen Rechtsspruch oder hilft bei der Erzielung eines außergerichtlichen Vergleichs.
Privatgutachten
Das von einer Firma oder Privatperson in Auftrag gegebene Privatgutachten beurteilt Mängel oder Schäden objektiv, urteilt jedoch nicht über die Schuldfrage. [... mehr ...] In vielen Fällen führen qualifizierte Privatgutachten zu einer beidseitigen, kostengünstigen Einigung ohne Rechtsstreit.
- Wertgutachten
- Kauf / Verkauf von Wohneigentum
Schiedsgutachten
Bei dem Kauf einer Immobilie, z.B. von einem Bauträger, beinhalten die Vertragsbedingungen oft eine Klausel, die im Streitfall die Einbindung eines Schiedsgerichtes vorsieht. [... mehr ...] Ziel ist die außergerichtliche Beilegung des Streits auf Basis eines neutralen und kompetenten Gutachtens. Das Urteil des Gutachters ist in einem solchen Fall rechtskräftig. Auch in anderen Streitfällen kann ein Schiedsgutachten zu einer außergerichtlichen Beilegung des Streites führen. Grundvoraussetzung ist, dass sich beide Parteien auf einen Schiedsgutachter einigen und das Urteil auch anerkennen.
- Außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit
- Versicherungsschaden
Versicherungsgutachten
Ein Versicherungsgutachten hält den Wert einer Sache fachlich fest. Es ist nötig, um die finanzielle Regulierung von Schäden, z. B. durch Sturm oder andere Wetterereignisse, durch den Versicherer oder Versicherungsnehmer zu klären.
- Versicherungsschaden
- Begutachtung und Bewertung von Sturm-, Blitz- und Hagelschäden
- Gegengutachten
- Schadensbewertung
- Identifikation konstruktionsbedingter oder baulicher Mängel
- Prüfung auf fahrlässigen oder unsachgemäßen Gebrauch
Beratung
Situationsanalyse
Eine Beratung beginnt mit der Analyse des IST-Zustandes. Dabei werden sichtbare Mängel festgehalten und deren Ursachen ermittelt. Denn nur das Erkennen der Ursachen ermöglicht eine dauerhafte Beseitigung der Mängel. Die Situationsanalyse ist die Ausgangsbasis für weitere Entscheidungen.
- Beschreibung IST-Zustand
- Prüfung der Dachfläche auf Schäden
- Wärmedämmung (Energieeinsparverordnung (EnEV))
- Sommerlicher/Winterlicher Wärmeschutz
- Überprüfung Entwässerung (Dachrinnen etc.)
- Verkleidung an Dach, Fassade und Kamin
- Bitzschutz
Ausschreibung
Ergibt sich aus der Situationsanalyse die Notwendigkeit der Sanierung des Bauteiles Dach, ist als Nächstes die Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte erforderlich. [... mehr ...] Diese Schritte sind zusammen mit Art und Menge der erforderlichen Materialien im Leistungsverzeichnis aufgeführt. Für eine Ausschreibung der Sanierungsarbeiten kann das Leistungsverzeichnis dann verwendet werden, um einen gleichwertigen Preisvergleich zu erhalten.
- Kostenschätzung und Budgetplanung
- Leistungsbeschreibung (Auflistung notwendiger Arbeitsschritte)
- Leistungsverzeichnis als Grundlage für die Ausschreibung (nach VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Vergleich der Angebote, Preisspiegel
- Hilfe bei der Auswahl der Handwerker
- Hilfe beim Bauvertrag
Sanierungsbegleitung
Eine Sanierung kann für einen Auftraggeber als Laie unter Umständen eine große Herausforderung bedeuten, die eine kompetente Begleitung erfordert. [... mehr ...] Hier kann der Sachverständige als neutraler Fachmann helfen, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen in der erforderlichen Qualität erbracht werden.
- Begleitung in allen Phasen Ihres Bauvorhabens
- Zeitliche Abstimmung der Gewerke
- Steildacheindeckungen mit Ziegeln, Schiefer- und Faserplatten
- Flachdach- und Balkonabdichtungen mit Bitumen oder Kunststoff
- Sanierung, Instandsetzung und Ausbau
- Energetische Modernisierung
- Einhaltung des Denkmalschutzes
Aufmaß und Abnahme
Dachdeckerarbeiten erfordern ein fachliches Aufmaß nach DIN gemäß der Vergabe- und Vertragsverordnung für Bauleistungen, um Maße und Mengen zu ermitteln. [... mehr ...] Die Abnahme beinhaltet die Prüfung aller erledigten Dachdeckerarbeiten und stellt juristisch ein wichtiges Detail dar.
- Abnahme der erbrachten Leistungen
- Gemeinsames Aufmessen der Flächen
Prüfung und Schlussrechnung
Nach dem Abschluss der baulichen Maßnahmen ist die Schlussrechnung im Hinblick auf die vertraglich festgehaltenen Leistungen und die tatsächlich realisierten Leistungen zu prüfen. [... mehr ...] Auch ist zu kontrollieren, ob die aufgemessenen Massen mit denen in der Schlussrechnung übereinstimmen.
- Prüfung des Aufmaßes
- Prüfung der Einheitspreise
Kontakt
Michael Föller
Dachdeckermeister
Ludwigstr. 64
63067 Offenbach
Steuernummer: 35 818 00708